Signalisierung der Geschwindigkeit
Der Inhalt ist ohne Gewähr.
Signale
(1) Die im Bahnhof und auf der freien Strecke zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden durchgehend signalisiert. Jeder Geschwindigkeitswechsel wird durch
- Signal Zs 3 – Geschwindigkeitsanzeiger in Verbindung mit den Signalen Sk 1, Sk 2
oder
- Signal Lf 7 – Geschwindigkeitssignal
angezeigt.
Schreiben diese Signale eine Ermäßigung der Geschwindigkeit vor, so werden sie durch
- Signal Zs 3v – Geschwindigkeitsvoranzeiger bzw.
- Signal Lf 6 – Geschwindigkeits-Ankündesignal
angekündigt. Die so signalisierte Geschwindigkeit gilt in jedem Falle so lange, bis eine andere Geschwindigkeit durch Signal Zs 3 oder Lf 7 angezeigt wird, also nicht nur – wie beim Signal Zs 3 – im anschließenden Weichenbereich.
(2) An den Ausfahrsignalen der Überholungsgleise wird die am Einfahrsignal angezeigte Geschwindigkeit mit dem Signal Lf 7 wiederholt. Diese Geschwindigkeit wird in der Regel auch am Ende des eines Bahnsteigs mit Signal Lf 7 wiederholt.
(3) Da auch das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung, z.B. nach der letzten Weiche einer Ausfahrstraße angezeigt werden muss, können mit den Signalen Lf 7 abweichend von Ril 301.0501 Abschnitt 9 Absatz 5 auch die Kennziffern 17, 18, 19 und 20 gezeigt werden.