Definition Stellungsmelder im Bahnbetrieb
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Definitionen im Bahnbetrieb
Der Stellungsmelder dient der Anzeige des Umstellvorgangs. Er ist gleichzeitig Überwachungs-, Besetzt-, Frei- und Auffahrmelder.
Was ist ein Stellungsmelder bei eine Weiche?
Im Grundzustand sind alle Leuchtmelder einer Weiche dunkel und die Weichenlage nicht erkennbar.
Um die Weichenlage anzuzeigen, muss die Weichentaste (WT) gedrückt werden. Daraufhin leuchtet der entsprechende Stellungsmelder kurz auf.
Das Licht des Stellungsmelders kann für alle Weichen auf dem Stelltisch mit der Stelltischeinschalttaste eingeschaltet werden.
Bei Mittelweichen leuchtet der Stellungsmelder ständig und unabhängig von der Stelltischeinschalttaste.
Der Stellungsmelder wird auch "Stellungs- und Überwachungsmelder" (StüM) genannt.
Welche Funktion hat ein Stellungs- und Überwachungsmelder (StÜM)?
Jeder Weiche hat zwei Stellungsmelder:
- Stellungsmelder für rechten Strang
- Stellungsmelder für linken Strang
Die beiden Stellungsmelder eine Weiche dienen gleichzeitig als:
• Stellungsmelder:
Gelbes Ruhelicht zeigt die Weichenstellung an, aber nur wenn
- die Weichentaste gedrückt wird,
- die Weiche gesperrt ist,
- eine Fahrstraße über die Weiche gestellt ist,
- die Weiche einer Fahrstraße Flankenschutz bietet, oder
- die Stelltischausleuchtung eingeschaltet ist.
• Überwachungsmelder:
Beim Umlaufen der Weiche blinkt der Melder der Ziellage gelb.
• Besetztmelder:
Rotes Ruhelicht zeigt an, dass die Weiche besetzt ist.
• Auffahrmelder:
Gleichzeitiges Blinken beider StÜM (gelb bzw. rot bei besetzter Weiche) zeigt an, dass die Weiche aufgefahren wurde. Außerdem ertönt der Weichenstörswecker.
Quelle: Richtlinie 482.0009