Definition Nebenfahrzeuge im Bahnbetrieb
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Definitionen im Bahnbetrieb
Nebenfahrzeuge werden unterschieden in Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb und in Nebenfahrzeuge ohne Kraftantrieb.
Bestimmungen für Triebfahrzeuge gelten auch für Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb, sofern es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.
Was sind Nebenfahrzeuge im Bahnbetrieb?
Die Fahrzeuge im Bahnbetrieb werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung nach Regelfahrzeugen und Nebenfahrzeugen unterschieden.
Als Nebenfahrzeug werden Schienenfahrzeuge bezeichnet, die für bestimmte eingeschränkte Betriebs-, Hilfs- und Sonderzwecke genutzt werden.
Die Nebenfahrzeuge werden unterteilt in:
Selbstfahrende Nebenfahrzeuge:
- Gleisstopfmaschine
- Schotterplaniermaschine
- Turmtriebwagen
- Gleismesswagen
- Zweiwegefahrzeuge
usw.
Nicht selbstfahrende Nebenfahrzeuge:
- Anhängerfahrzeuge
- Dienstgüterwagen
usw.
Die Nebenfahrzeuge werden abhängig von ihrer Fahrzeugmasse, entweder als "Schwere Nebenfahrzeuge" oder als "Kleinwagen (Kl)" eingestuft, je nachdem ob die sichere Funktion von Radsensoren und Gleisfreimeldeanlagen gewährleistet ist oder nicht.
Alle Nebenfahrzeuge, die im Netz der Deutsche Bahn eingesetzt werden, müssen auf jeder Längsseite mit einer Anschriftentafel versehen sein.
Aus dieser muss die Einstufung als "Schweres Nebenfahrzeug" oder als "Kleinwagen" hervorgehen.
Schweres Nebenfahrzeug (Zweiwegefahrzeug) mit 26 Tonnen
Quelle: Richtlinie 408.0101A01