Definition Gleissperre im Bahnbetrieb
Der Inhalt ist ohne Gewähr.
Definitionen im Bahnbetrieb
Eine Gleissperre ist eine Flankenschutzeinrichtung, die in aufliegender Stellung eine gefährdende Fahrzeugbewegung zum Entgleisen bringt.
Was ist eine Gleissperre?
Eine Gleissperre ist eine mechanische Flankenschutzvorrichtung und zählt zum direkten (unmittelbaren) bzw. zwingenden Flankenschutz.
Es gibt ortsgestellte Gleissperren, die vor Ort durch das Rangierpersonal umgestellt werden, und ferngestellte Gleissperren, die aus einem Stellwerk fernbedient werden.
Mit Gleissperren sichert man Nebengleise eines Bahnhofs, die in Hauptgleise münden sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die von der freien Strecke abzweigenden Gleise von Anschlussstellen.
Gleissperren in Hauptgleisen ist nicht zulässig.
Hat die Gleissperre auch andere Bezeichnungen?
Eisenbahner nennen die Gleissperre auch:
- Vorleger
- Kasper
- Hexe
- Hund
- Frosch
Aufgelegte Gleissperre als Flankenschutz
Quelle: Richtlinie 482.0009